Ab 2010 verboten: American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Staffordshire Bullterrier, Bandog, Basicdog und deren Kreuzungen.
Auflagen: - Bereits jetzt in ZH lebende Hunde dieser Rassen benötigen eine Haltebewilligung, - obligatorische Haftpflichtversicherung, - Maulkorb- und Leinenpflicht für gelistete Rassen. Ab 1. Januar 2010 dürfen solche Hunde im Kanton Zürich nicht mehr angeschafft werden.
Hundegesetz Kanton Zürich
Die Verordnung zum neuen Hundegesetz im Kanton Zürich ist nun erschienen. Den genauen Wortlaut und alle Auflagen finden Sie unter Kantonales Veterinäramt Zürich.
Dort findet man auch die Liste der Hunde, welche neu der Ausbildungspflicht unterliegen. Diese Ausbildungspflicht gilt für alle aufgelisteten Hunde (Liste I), welche nach dem 31. Dezember 2010 geboren werden.
Weiterhin obligatorisch ist die vom Bundesamt für Veterinärwesen geforderte Ausbildung zum Erlangen des Sachkundenachweises. Dieser Sachkundenachweis muss immer absolviert werden, auch nach dem 31. Dezember 2010, wird aber bei der neuen Ausbildungspflicht des Kantons Zürich angerechnet.