Bewilligungspflichtig sind Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pitbull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro sowie Kreuzungen dieser Rassen.
Auflagen: - Haltebewilligung - obligatorische Haftpflichtversicherung - wer einen gelisteten Hund hält, darf nur im Ausnahmefall einen weiteren Hund halten.