Vom Bundesamt für Veterinärwesen (Bewilligungs-Nr.: 08/0012 und vom Kantonalen Veterinäramt (Bewilligungs-Nr.: HAB-0043-ZH) bewilligte Welpen-/Junghunde-und Erziehungskurse sowie SKN Theorie und Praxis
Für alle Hunde der Rassetypenliste I , welche nach dem 31. Dezember 2010 geboren wurden, gilt die erweiterte Ausbildungspflicht.
Diese Ausbildungspflicht besteht aus der Welpenförderung (mindestens 4 Lektionen) während der 8. - 16. Lebenswoche und einem Junghundekurs (mindestens10 Lektionen) bis zum Alter von 18 Monaten.
Wenn man den Hund erst in einem Alter über18 Monaten übernimmt, und diese vorgeschriebenen Kurse noch nicht absolviert wurden, muss der Hundehalter einen Erziehungskurs (mindestens 20 Lektionen) absolvieren.
Diese Kurse können nur bei AusbilderInnen, mit einer Bewilligung vom Kantonalen Veterinäramt besucht werden.
Mit allen Hunden, muss weiterhin der Kurs für den Sachkundenachweis besucht werden. Die zur Erlangung des praktischen Sachkundenachweises besuchten Lektionen werden dem Junghunde- bzw. dem Erziehungskurs vollumfänglich angerechnet.